Grafik: Kinderzahnärztin Kant, Oldenburg

Aktuelles

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AKTUELLES AUS UNSEREM TEAM

im August 2010 

Unsere Mitarbeiterin Frau Kirsten Sanders hat die Weiterbildung zur Praxismanagerin erfolgreich absolviert. Wir sind sehr stolz auf sie!

Stolz sind wir auch auf Frau Tatjana Stolba, die gerne ihr Abitur machen möchte. Leider hat sie uns verlassen, damit sie die Schule tagsüber besuchen kann.
Wir wünschen ihr alles Gute! (Und hoffen, dass Sie Zahnmedizin studieren und dann wieder bei uns arbeiten wird ;-))

An ihrer Stelle in der Behandlungsassistenz ist unsere neue Auszubildende Frau Semenda Cakar getreten. Semenda hat schon in den letzten Monaten im Rahmen eines Betriebspraktikums bewiesen, dass sie eine würdige Nachfolgerin für Tatjana ist.

                             

       

Langjährige Patienten werden sich freuen, bei ihrem nächsten Termin zwei bekannte Gesichter wieder treffen. Frau Petra Dratwinski ist nach einer mehrjährigen Erziehungszeit seit einigen Wochen wieder aktiv in das Praxisteam eingestiegen und übernimmt die Assistenz in der Behandlung bei Frau Kant und bietet Individualprophylaxe für Kinder an. 

Frau Melanie Gaspercic hat Oldenburg doch sehr vermisst und bietet ebenfalls wieder Prophylaxetermine für Kinder und Erwachsene in unserer Praxis an.

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Frau Stefanie Manemann unterstützt unser Team seit dem 01.10.2009 in der Prophylaxe.  Wir freuen uns sehr darüber, denn Frau Manemann ist eine freundliche und umsichtige Prophylaxe-Assistentin, bei der sich Erwachsene und Kinder wohlfühlen.

      

Frau Annika Bramstedt  ist ZFA, hat die ersten Module der Weiterbildung zur Zahnmedizinischen Prophylaxeassistentin (ZMP) erfolgreich absolviert und behandelt und berät große und kleine Patienten in der Prophylaxe. Sie wurde von Frau Kamu Özkan eingearbeitet, die uns - mit einem lachenden und einem weinenden Auge - verlassen hat, da sie aus privaten Gründen aus Oldenburg weggezogen ist. Wir bedauern den Abschied von Kamu sehr, wünschen ihr aber alles Gute für die Zukunft. Wir freuen uns, dass Annika die Nachfolge so beherzt angetreten hat! 

Außerdem hat auch Frau Tatjana Stolba, die viele Kinderpatienten bereits aus der Behandlung bei Frau Johanna Kant kennengelernt haben, die erforderlichen Fachkenntnisse gesammelt, um Kinder auch individualprophylaktisch betreuen zu dürfen. Und das macht Tatjana sehr engagiert!

Wir sind sehr stolz, dass unsere Auszubildenden Frau Marina Samkovskaja und Frau Karolin Ott ihre Abschlussprüfungen mit der Note 2 bestanden haben. Karo befindet sich momentan in der Elternzeit, sie hat eine wunderhübsche Tochter Jenna Alexandra geboren. Marina ist nun als ausgelernte ZFA Mitglied in unserem Team.

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AKTUELLES AUS DER POLITIK

 

als Vorsitzende des Bundesverbandes der Kinderzahnärzte engagiere ich mich besonders für den Erhalt der Möglichkeit, das kleine Kinder mit einem großen Behandlungsbedarf so wie auch Menschen mit Behinderungen wenn nötig weiterhin in Vollnarkose behandelt werden können.

Die Gruppe der Patienten, die eine Vollnarkose zur zahnärztlichen Behandlung benötigen ist zum Glück recht klein. Dank unserer Spezialisierung können in unserer Praxis 95% der Kinder ohne Vollnarkose behandelt werden.

Die Entscheidung, wie der Schmerz ausgeschaltet werden soll, ist abhängig von der Kooperationsfähigkeit des Kindes. Bei sehr kleinen Kindern und bei Kindern mit schweren Verhaltensstörungen, zerebralen Behinderungen oder stark zerstörtem Gebiss ist eine Behandlung im Wachzustand weder zumutbar noch machbar.

Die Einführung der sogenannten Regelleistungsvolumina für die niedergelassenen Ärzte hatte eine so große Honorarabsenkung für die Anästhesisten, die unsere Patienten betreuen zur Folge, dass ab dem 01. Januar 2009 zahnärztlich indizierte Narkosen nicht einmal mehr kostendeckend erbracht werden konnten. BuKiZ startete eine offensive Öffentlichkeitskampagne.

Als wichtiger Zwischenschritt konnte erreicht werden, dass mit Beschluss des (Erweiterten) Bewertungsausschusses vom 20.04.2009 mit Wirkung ab 01. Juli 2009 alle dem RLV unterliegenden Narkoseleistungen des EBM-Abschnitts 5.3 aus dem RLV herauszunehmen sind. Das bedeutet, dass die sogenannten Kap. 5 Narkosen in der zweiten Jahreshälfte zumindest wieder kostendeckend erbracht und unsere Patienten vorläufig wieder besser versorgt werden können.

Wir erinnern an Art. 24 der UN-Konvention über die Rechte des Kindes: Das Recht des Kindes auf die bestmögliche Gesundheit und den Zugang zu medizinischen Gesundheits- und Rehabilitationszentren.

Im Namen unserer zahnärztlichen Kinderpatienten und Patienten mit Behinderungen fordern wir Politiker, Krankenkassen und alle beteiligten Verbände auf, sicherzustellen, dass ihnen dieses Recht jederzeit auch in Zukunft gewährt wird!

Ihre Johanna Kant

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Lesen Sie hierzu offizielle Stellungnahmen:

oder schauen Sie im Internet nach:

 

 

 

 

 

 

 

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